Wohnbauten (Stadtvillen, ca. 5- 7 geschossige Gebäude)
Verwaltungsbauten (Größe bis ca. 20 Mill. Euro Baukosten)
Diverse öffentliche und private Bauten
  (Größe bis ca. 20 Mill. Euro Baukosten)
Krankenhausbau (Größe bis ca. 20 Mill. Euro Baukosten)
Parkgarage (Größe bis ca. 20 Mill. Euro Baukosten)
nach HOAI §15 (Gebäude, Raumbildenden Ausbauten)

PLANUNGSLEISTUNGEN INNENARCHITEKTUR

FASSADENGESTALTUNG
(einschließlich Werbeanlagen)

FARBGESTALTUNG IM INNENRAUM
UND AN DER FASSADE

(in Zusammenarbeit mit den Firmen Brillux, STO etc.)
Beratungsleistung Design,
Beeinflussung des Interieurs und
Einbindung von Kunst in die Raumgestaltung

BERATUNGSLEISTUNG DENKMALPFLEGE
(Erarbeitung von Konzeptionen und Abstimmung mit
den Denkmalbehörden)

BERATUNG ZUM BESTAND
Gebäudesanierung, Umnutzung, Modernisierung, Nutzungsänderung
und Instandsetzung

BERATUNG ZUR BEPLANUNG VON GRUNDSTÜCKEN
(Klärung der Einheit von Gebäudefunktionen und Lage)

VISUALIERUNGSLEISTUNGEN
(Foto- und Filmerstellung)


  1. Erste Beratungsstunde kostenfrei darüber hinausgehende Beratungs-
    stunden nach Architektenvertrag und Umfang des Projektes je
    50,00 Euro bis 75,00 Euro netto / Stunde zuzüglich einer zu verein-
    barenden Aufwandspauschale für Nebenkosten
    (durchschnittlich 3%) zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.


  2. Honorarvertrag nach Honorarordnung für Architekten- und Ingenieure
    eingeordnet nach der Schwere der Planung in Erwartung von Zeit-
    aufwänden zur Erfüllung der Planungsaufgabe. (Honorarbetrag bei
    Neubau für alle Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 9, im Durch-
    schnitt ca. 10% der reinen Baukosten als Orientierungswert für
    Bauherren)